Paragraph 1
Der Deutsche Ketarier & Selbsthilfeverein e.V. (im nachfolgenden als DKSV abgekürzt) mit Sitz in Gräfenroda, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Zweck der Vereins besteht in der Verbesserung der Gesundheit seiner Mitglieder und der Verbreitung dieses Wissens zur Förderung der Volksgesundheit insgesamt.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der ketogenen Ernährung auf der Basis des Reizleistungsmodells, insbesondere durch die Sammlung von Erfahrung bei der Anwendung derselben und der Durchführung öffentlicher Veranstaltung dieses Wissens.