Deutscher Ketarier & Selbsthilfeverein Logo des Vereins 1
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Paragraph 1

Der Deutsche Ketarier & Selbsthilfeverein e.V. (im nachfolgenden als DKSV abgekürzt) mit Sitz in Gräfenroda, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Zweck der Vereins besteht in der Verbesserung der Gesundheit seiner Mitglieder und der Verbreitung dieses Wissens zur Förderung der Volksgesundheit insgesamt.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der ketogenen Ernährung auf der Basis des Reizleistungsmodells, insbesondere durch die Sammlung von Erfahrung bei der Anwendung derselben und der Durchführung öffentlicher Veranstaltung dieses Wissens.


Paragraph 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


Paragraph 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


Paragraph 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Für weitere Informationen zum Statut und zur Mitgliedschaft kontaktieren Sie uns.

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